Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland: Wer kann beantragen, Voraussetzungen & Verfahren

Lutho Kote
31. Januar 2025
8 Minuten
Lächelnde internationale Familie macht ein Selfie auf einem Bett

Der Umzug in ein neues Land ist ein großer Schritt, und die Trennung von geliebten Menschen kann ihn noch schwieriger machen. Deutschland weiß, wie wichtig das Familienleben ist. Deshalb ermöglicht das Visum zur Familienzusammenführung Ehepartnern, Kindern und manchmal auch anderen Verwandten den Nachzug zu ihren bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedern. Wenn du weißt, wer einen Antrag stellen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Verfahren abläuft, kannst du dir viel Zeit und Stress ersparen.

Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland?

Das Visum zur Familienzusammenführung ist ein deutsches Visum, mit dem enge Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen können. Es soll den Familienzusammenhalt fördern und es Familien ermöglichen, legal in Deutschland zusammenzuleben.

Sinn und Zweck und für wen es ist

Der Hauptzweck des Visums zur Familienzusammenführung ist es, Familienmitgliedern den Nachzug zu ihrem Ehepartner, Elternteil oder Kind zu ermöglichen, die in Deutschland leben und entweder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Art von Visum ist geeignet für:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder unter 18 Jahren
  • Eltern oder Schwiegereltern eines in Deutschland lebenden Facharbeiters (unter besonderen Umständen)

Rechtliche Grundlagen und typische Szenarien

Die rechtliche Grundlage für das Visum zur Familienzusammenführung ergibt sich aus § 27 des deutschen Aufenthaltsgesetzes, dem "Nachzug von Familienangehörigen". Häufige Situationen, in denen es verwendet wird, sind:

  • Ein Ehepartner, der seinem in Deutschland arbeitenden Partner nachzieht
  • Kinder, die zu einem Elternteil ziehen, der in Deutschland arbeitet

Wer kann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen?

Glückliche internationale Familie in Deutschland

Das Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht es Familienmitgliedern, die sich legal in Deutschland aufhalten, nachzuziehen. Allerdings kommt nicht jeder Verwandte für dieses Visum in Frage, da die Berechtigung von deiner Beziehung und dem Aufenthaltsstatus des Familienmitglieds in Deutschland abhängt.

Ehegatten und eingetragene Partner

Wenn du legal verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, kannst du in der Regel den Nachzug zu deinem Partner in Deutschland beantragen. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss nach deutschem Recht anerkannt sein. Wenn sie im Ausland geschlossen wurde, musst du unter Umständen offizielle Übersetzungen und Beglaubigungen vorlegen.

Unverheiratete Partner sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt, es sei denn, du kannst außergewöhnliche Umstände nachweisen, wie z. B. ein gemeinsames Kind und eine langfristige feste Beziehung. Außerdem müssen beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein, und die finanzielle Stabilität der Familie muss gewährleistet sein.

Je nach Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Ehegatten muss der nachziehende Ehegatte Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Ehepartner in Deutschland Inhaber der Blauen Karte EU ist.

Kinder und Minderjährige

Kinder unter 18 Jahren können zu ihrem/ihren sorgeberechtigten Elternteil(en) in Deutschland nachziehen. Wenn sich nur ein Elternteil in Deutschland aufhält, brauchst du möglicherweise die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, damit das Kind umziehen kann. Wenn sich beide Elternteile bereits in Deutschland aufhalten, ist das Antragsverfahren für das Kind oft einfacher, aber du musst trotzdem einen Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.

Für jüngere Kinder sind die Regeln einfacher, während Kinder, die älter als 16 Jahre sind, zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Zieht das Kind jedoch innerhalb von 6 Monaten nach dem Umzug des Elternteils nach Deutschland, ist es von diesen Anforderungen befreit. Das gilt auch, wenn der Elternteil eine Blaue Karte EU hat.

Eltern und andere Familienmitglieder

Eltern und Schwiegereltern können auch ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um zu ihrem Kind nach Deutschland zu kommen, wenn das Kind eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft hat, zum Beispiel eine Blaue Karte EU. Diese Aufenthaltserlaubnis muss nach dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein.

Um für diese Art von Visum in Frage zu kommen, musst du außerdem finanzielle Stabilität nachweisen, zum Beispiel durch ein in Deutschland lebendes Kind, sowie eine ausreichende Krankenversicherung .

Außerdem können auch Eltern eines minderjährigen Kindes, das in Deutschland lebt, das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Visumantrag noch nicht 18 Jahre alt ist. Wenn das Kind ungeboren ist, gilt eine besondere Bedingung: Das Kind muss bei seiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Finanznachweis: Sperrkonto für besondere Fälle

Während viele Visa zur Familienzusammenführung vom Einkommen des in Deutschland lebenden Familienmitglieds abhängen, gibt es Situationen, in denen ein Sperrkonto erforderlich sein kann.

Wann ist ein Sperrkonto erforderlich?

A Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf das du während deines Visumantrag einen festen Geldbetrag Einzahlung , um nachzuweisen, dass du über finanzielle Mittel zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten verfügst. Für ein Visum zur Familienzusammenführung ist es nicht die Standardanforderung, aber es kann in bestimmten Fällen verlangt werden, z. B:

  • Wenn das Familienmitglied in Deutschland die offizielle Einkommensgrenze nicht erreicht
  • Wenn du einen Antrag unter außergewöhnlichen Umständen ohne regelmäßigen Einkommensnachweis stellst
  • Wenn die Behörden zusätzliche Gewissheit haben wollen, dass du dich selbst versorgen kannst

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Anforderungen für das Visum zur Familienzusammenführung

Wenn du ein Visum zur Familienzusammenführung beantragst, ist die Erfüllung der Voraussetzungen der Schlüssel zum Erfolg. Sie variieren leicht, je nach Verwandtschaftsverhältnis, Status des Bürgen und den Kriterien der jeweiligen Botschaft.

Aufenthaltsstatus des Familienmitglieds in Deutschland

Das Familienmitglied, zu dem du nach Deutschland kommst, muss einen der folgenden Status haben, damit du diese Art von Visum beantragen kannst:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Eine Niederlassungserlaubnis
  • Eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis für Zwecke wie Arbeit oder humanitäre Gründe

A1 Sprachzertifikat (für Ehegatten)

Um die Integration zu fördern, müssen Ehepartner/innen in der Regel vor ihrer Ankunft grundlegende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Das bedeutet, dass du in der Lage bist, dich vorzustellen, einfache Fragen zu stellen und alltägliche Redewendungen zu verstehen. Das Zertifikat muss von einer anerkannten Institution wie dem Goethe-Institut stammen. Du bist von dieser Anforderung befreit, wenn dein Ehepartner ein hochqualifizierter Arbeitnehmer ist und eine Blue Card besitzt.

Anforderungen an die Unterkunft

Du musst nachweisen, dass genug Platz für alle Mitglieder des Haushalts vorhanden ist. Die Behörden berechnen dies oft nach Quadratmetern pro Person, und du musst eventuell weitere Angaben machen:

  • Ein Mietvertrag
  • Eine Bestätigung des Vermieters
  • DieMeldebescheinigung der Stadt(Meldebescheinigung)

Finanzielle Anforderungen und Einkommensnachweis

Der Familienangehörige in Deutschland muss nachweisen, dass er dich unterstützen kann, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein. Dazu müssen sie in der Regel Folgendes nachweisen:

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (in der Regel aus den letzten drei Monaten)
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit
  • Kontoauszüge, die ein regelmäßiges Einkommen ausweisen

Wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, kann es sein, dass du aufgefordert wirst, zusätzliche Nachweise zu erbringen, wie zum Beispiel ein Sperrkonto.

Erforderliche Dokumente für ein Visum zur Familienzusammenführung

Um dein Visum zur Familienzusammenführung erfolgreich zu beantragen, musst du verschiedene Dokumente vorlegen, um deine Berechtigung zu beweisen. Diese Dokumente können je nach Situation oder Anforderungen der Botschaft variieren, aber wir können dir einen Standardüberblick geben. Die erforderlichen Unterlagen kommen sowohl von dem Antragsteller im Ausland als auch von dem Familienmitglied in Deutschland.

Vom Antragsteller (im Ausland)

  • Gültiger Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantrag
  • Aktuelle biometric Passbilder
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde (je nach Beziehung)
  • A1-Niveau der deutschen Sprache (für Ehepartner, falls zutreffend)
  • C1-Niveau der deutschen Sprache (für Kinder, falls zutreffend)
  • Nachweis des Krankenversicherung
  • Bestätigung der Zahlung der Visagebühr

Von dem Familienmitglied in Deutschland

  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis, des deutschen Reisepasses oder der Einbürgerungsurkunde
  • Beschäftigungsnachweis (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
  • Nachweis der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, Bestätigung des Vermieters)

Übersetzungen und Legalisierungsanforderungen

Alle Dokumente, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, benötigen eine beglaubigte Übersetzung. Je nachdem, in welchem Land sie ausgestellt wurden, müssen die Dokumente auch legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Dieser Schritt kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher raten wir dir, frühzeitig damit zu beginnen.

Bearbeitungszeit und Gültigkeit des Visums zur Familienzusammenführung

Die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung kann ein emotionaler Prozess sein, und das Warten auf eine Entscheidung ist oft der schwierigste Teil. Es gibt zwar keinen einheitlichen Zeitplan, aber wenn du weißt, was dich erwartet, kannst du deinen Umzug mit Zuversicht planen.

Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit hängt von deiner persönlichen Situation ab und davon, wo du dich bewirbst. Die meisten Anträge dauern jedoch zwischen 8 Wochen und 3 Monaten. Zu den Faktoren, die dies beeinflussen können, gehören:

  • Die Arbeitsbelastung bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land
  • ob dein Antrag zusätzliche Genehmigungen von lokalen Behörden in Deutschland benötigt
  • Unvollständige Bewerbungsunterlagen
  • Wie schnell du reagieren kannst, wenn die Botschaft zusätzliche Dokumente anfordert

Tipp: Beginne so früh wie möglich mit dem Zusammentragen deiner Unterlagen, stelle sicher, dass du alle relevanten Dokumente vorher ins Deutsche oder Englische übersetzt und reiche einen vollständigen Antrag ein, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Wie lange ist das Visum gültig?

Das Einreisevisum, das du erhältst, ist in der Regel mindestens 90 Tage lang gültig. So hast du Zeit, nach Deutschland einzureisen und dich bei deiner örtlichen Ausländerbehörde anzumelden. Dort beantragst du deine Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel genauso lange gültig ist wie die Aufenthaltserlaubnis deines Familienmitglieds.

Kann sie in Deutschland verlängert werden?

Ja, du kannst dein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland verlängern. Nach deiner Ankunft in Deutschland musst du zunächst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis deines Familienmitglieds gültig ist. Wenn die Aufenthaltserlaubnis abläuft, kannst du sie verlängern, wenn alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Im Laufe der Zeit erhalten viele internationale Staatsangehörige, die mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind, das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt, so dass sie ohne weitere Visumanträge in Deutschland bleiben können.

Arbeiten in Deutschland mit einem Visum zur Familienzusammenführung

Einer der beruhigendsten Aspekte des Visums zur Familienzusammenführung ist, dass es oft mit Arbeitsrechten verbunden ist.

Arbeitsrechte für Ehegatten

Ehepartner von deutschen Staatsbürgern oder die meisten Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können ohne Einschränkung arbeiten, sobald ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt wurde. Sie müssen keine spezielle Arbeitserlaubnis beantragen.

Was ist mit begleitenden Kindern?

Kinder können die Schule besuchen und an Bildungsprogrammen teilnehmen. Jugendliche können im Rahmen der Jugendarbeitsschutzgesetze in Teilzeit arbeiten, normalerweise in Jobs, die ihre Ausbildung nicht beeinträchtigen.

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