
Die "Zweckänderung" bezieht sich auf die Änderung des Hauptgrundes, aus dem einem Ausländer die Einreise oder ein Aufenthaltstitel in Deutschland gewährt wurde. Für Nicht-EU-Bürger, die sich ein langfristiges Leben in Deutschland aufbauen, bedeutet der Moment, in dem sich ihre ursprünglichen Pläne ändern, z. B. der Wechsel vom Studentenleben zur Berufstätigkeit, oft eine komplexe, aber notwendige Veränderung.
In diesem Leitfaden erklären wir, was eine Zweckänderung bedeutet, wie sie sich von der Änderung eines Visums unterscheidet, wann ein Wechsel rechtlich zulässig ist, ohne das Land zu verlassen, und welche Dokumente erforderlich sind.
Die Änderung des Visums oder des Aufenthaltszwecks in Deutschland verstehen
Dieser Abschnitt befasst sich mit dem wichtigen rechtlichen Konzept der Änderung des Einwanderungsstatus, während man sich bereits in Deutschland aufhält. Dies ist ein komplexer Bereich, der oft als "Zweckänderung" bezeichnet wird, und es ist notwendig, die rechtlichen Definitionen und Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Genehmigungen zu verstehen.
Definition des Begriffs "Zweckänderung" im deutschen Zuwanderungsrecht
Die "Änderung des Zwecks" bezieht sich auf die Änderung der Haupttätigkeit oder des Grundes, für die einem Ausländer ursprünglich die Einreise oder ein Aufenthaltstitel in Deutschland gewährt wurde.
Jedes Visum oder jeder Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Zweck erteilt (Studium, Beschäftigung als Fachkraft, Familienzusammenführung, Asyl). Der Zweck ist fester Bestandteil der Erlaubnis.
In der Regel muss ein ausländischer Staatsangehöriger Deutschland verlassen und ein neues Visum im Ausland beantragen, wenn er seinen Aufenthaltszweck grundlegend ändern möchte.
Das Gesetz sieht jedoch mehrere Ausnahmen vor, bei denen du den neuen Aufenthaltstitel beantragen kannst, während du dich mit deiner aktuellen Erlaubnis in Deutschland aufhältst. Diese Ausnahmen ermöglichen den Wechsel von einem vorübergehenden Zweck (z. B. Studium) zu einem dauerhaften (z. B. Beschäftigung) oder von einer Art von Beschäftigung zu einer anderen.
So ist zum Beispiel die Änderung deines Status von einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft eine klassische Zweckänderung.
Unterschied zwischen dem Ändern eines Visums und dem Ändern eines Aufenthaltstitels
Beide Begriffe beziehen sich zwar auf dein Recht, in Deutschland zu bleiben, aber sie beziehen sich auf unterschiedliche Phasen und Arten von Rechtsdokumenten.
Ein Visum ändern
Das Visum ist der Aufkleber in deinem Reisepass, der von einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ausgestellt wird. Es berechtigt zur Einreise nach Deutschland (und in den Schengen-Raum) und zu einem ersten kurzfristigen Aufenthalt (in der Regel 3 bis 6 Monate).
Deshalb kannst du den Zweck eines Visums innerhalb Deutschlands technisch nicht ändern. Das Visum ist nur die Voraussetzung für die Beantragung des vollen Aufenthaltstitels bei der örtlichen Ausländerbehörde nach der Ankunft.
Dies gilt für nationale D-Visa. Kurzzeitvisa (Schengen-Visa) hingegen können in der Regel nicht verlängert oder in einen Aufenthaltstitel in Deutschland umgewandelt werden, allerdings gibt es seltene Ausnahmen bei schwerwiegenden Gewalttaten, die weiter unten näher erläutert werden.
Ändern eines Aufenthaltstitels
Ein Aufenthaltstitel ist die eigentliche Erlaubnis, sich für eine bestimmte, längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Er wird in Deutschland von der örtlichen Ausländerbehörde ausgestellt.
Das kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis , eine Blaue Karte EU oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sein.
Hier findet die Änderung des Zwecks statt. Du beantragst eine neue Art von Aufenthaltstitel (mit einem anderen Zweck), während du bereits einen gültigen Titel besitzt. Zum Beispiel beantragst du die Blaue Karte EU (Beschäftigung), während du bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium besitzt.

So beantragst du eine Aufenthaltszweckumwandlung in Deutschland
Wenn du festgestellt hast, dass du deinen Aufenthaltszweck ändern (oder deinen Aufenthaltstitel "umwandeln") kannst, ohne Deutschland zu verlassen, ist der nächste Schritt die Beantragung bei der örtlichen Ausländerbehörde. Vorbereitung und rechtzeitiges Handeln sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang.
Berechtigung zum Wechsel des Aufenthaltsstatus innerhalb Deutschlands
Die Möglichkeit, von einem Aufenthaltstitel (z. B. Studium) zu einem anderen (z. B. Beschäftigung) zu wechseln, ohne Deutschland verlassen und ein neues Visum beantragen zu müssen, wird unter bestimmten Ausnahmen im Aufenthaltsgesetz gewährt.
Du kannst von Deutschland aus einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, wenn:
- Du besitzt einen langfristigen, zweckgebundenen Aufenthaltstitel (wie eine Erlaubnis zum Studium, zur Berufsausbildung, zur Forschung oder zur Familienzusammenführung) und der neue Zweck führt zu einer qualifizierten Beschäftigung oder einem dauerhaften Status.
- Dein bestehender Aufenthaltstitel erlaubt den Wechsel. Einige Genehmigungen werden mit der Maßgabe erteilt, dass eine Umwandlung erfolgt, wenn bestimmte Meilensteine erreicht werden (z. B. wenn du dein Studium abschließt und dann eine Arbeitserlaubnis beantragst).
- Du erfüllst alle Kriterien für den neuen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde prüft, ob du die Voraussetzungen für den Status, den du beantragst, erfüllst, z. B. einen anerkannten Hochschulabschluss, eine qualifizierte Berufsausbildung, ein konkretes Jobangebot mit angemessenem Gehalt (bei arbeitsbasierten Genehmigungen).
- Du stellst deinen Antrag, bevor dein aktueller Aufenthaltstitel abläuft. Wenn du deinen Antrag rechtzeitig einreichst, bleibt dein bestehender Status rechtmäßig erhalten (Fiktionsbescheinigung), bis die neue Bescheinigung bearbeitet wird.
Du kannst den Zweck eines Schengen-Visums (Kurzaufenthalt, bis zu 90 Tage) oder einen Status, der nur einen geduldeten Aufenthalt darstellt, generell nicht ändern. Das Verfahren gilt für langfristige Aufenthaltstitel.
Erforderliche Dokumente für die Umwandlung des Visumtyps
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt ganz von dem neuen Aufenthaltstitel ab, den du beantragst. Für jeden Antrag auf Statusumwandlung sind jedoch eine Reihe von Kerndokumenten erforderlich:
- Gültiger Reisepass und aktueller Aufenthaltstitel (eAT-Karte + Zusatzblatt)
- Bewerbungsformular (Antrag auf Erteilung ...)
- Biometric Passfoto
- Nachweis der Meldepflicht (Anmeldebestätigung)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Nachweis der Krankenversicherung (Krankenversicherung)
- Alte Aufenthaltserlaubnis
- Unterlagen für neue Zwecke (z. B. Arbeitsvertrag, Hochschulzulassung usw.)
Einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Die Ernennung bei der Ausländerbehörde ist oft der schwierigste Teil des Verfahrens, besonders in deutschen Großstädten.
Die meisten Ämter verlangen, dass du deinen Termin über ihr offizielles Online-Terminportal buchst. Suche nach "Stadtname Ausländerbehörde Termin buchen". Du solltest dich auch frühzeitig nach Terminen erkundigen, am besten 6 bis 8 Wochen bevor dein aktueller Aufenthaltstitel abläuft. Viele Ämter geben schon früh am Morgen neue Termine frei.
Wenn du deinen Antrag einreichst (auch wenn nur per E-Mail oder Post) oder einen Termin buchst, bevor deine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung abläuft, und der Termin nach dem Ablaufdatum angesetzt wird, wird dir eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung wird dein bestehender Rechtsstatus vorübergehend verlängert, sodass du dich bis zu deinem Termin legal aufhalten darfst.
Bearbeitungszeit und mögliche Ergebnisse
Die Bearbeitungszeit für eine Wohnsitzumwandlung kann je nach Stadt, Komplexität des Falls und Art des neuen Titels variieren. Die Bearbeitung kann zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten dauern. Beschäftigungsbasierte Genehmigungen wie die Blaue Karte EU haben oft schnellere Bearbeitungszeiten.
Dein rechtmäßiger Aufenthalt ist jedoch während dieser Wartezeit durch die Fiktionsbescheinigung garantiert, aber deine Möglichkeit, ins Ausland zu reisen, kann eingeschränkt sein (bestätige die Reisebeschränkungen immer mit der Ausländerbehörde).
Es gibt ein paar mögliche Ergebnisse, wenn es um den Wechsel geht:
Szenario 1 - Genehmigung und Erteilung: Deinem Antrag wird stattgegeben. Du wirst aufgefordert, deine neue Karte mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abzuholen.
Szenario 2 - Anforderung von zusätzlichen Unterlagen: Der Fallbearbeiter kann weitere Nachweise verlangen (z. B. den Nachweis eines höheren Gehalts, eine detailliertere Stellenbeschreibung oder eine neue Übersetzung von Dokumenten). Dies ist ein sehr häufiger Zwischenschritt.
Szenario 3 - Ablehnung: Der Antrag wird abgelehnt, in der Regel, wenn du die wichtigsten gesetzlichen Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel nicht erfüllst. Du erhältst einen formellen schriftlichen Bescheid, der Informationen darüber enthält, wie du Widerspruch einlegen oder die Entscheidung anfechten kannst.
Umwandlung eines Schengen-Visums in eine Aufenthaltserlaubnis
Die Umwandlung eines Schengen-Kurzzeitvisums (Typ C) in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (Typ D) während des Aufenthalts in Deutschland ist einer der am meisten missverstandenen Bereiche des Einwanderungsrechts.
Viele ausländische Staatsangehörige hoffen, von einem Touristen- oder Besuchsaufenthalt zu einer Arbeits-, Studien- oder Aufenthaltserlaubnis überzugehen, ohne das Land zu verlassen, aber das deutsche Recht setzt dieser Möglichkeit enge Grenzen.
Wir klären, was rechtlich erlaubt ist (und was nicht) und beschreiben das richtige Vorgehen, wenn eine direkte Umwandlung nicht möglich ist.
Möglichkeit der Umwandlung eines Schengen- oder Touristenvisums in eine Arbeitserlaubnis
In den meisten Fällen kann ein Schengen-Visum nicht in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, einschließlich einer Arbeitserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende oder einer Genehmigung zur Familienzusammenführung. Das Schengen-Visum wird ausschließlich für kurzfristige Aufenthalte wie Tourismus, Geschäftsbesuche oder Familienbesuche ausgestellt, und zwar für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Es gibt jedoch sehr seltene Ausnahmen, in denen eine Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden kann, ohne Deutschland zu verlassen. Diese Ausnahmen gelten nur bei außergewöhnlichen humanitären oder rechtlichen Umständen, zum Beispiel:
- Größere Zwangssituationen, in denen du Deutschland aufgrund unvorhersehbarer Faktoren wie Grenzschließungen oder medizinischen Notfällen nicht verlassen kannst.
- Schwere persönliche Härtefälle oder dringende humanitäre Gründe.
- Wenn du einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis hast und das Gesetz ausdrücklich erlaubt, dass die Erlaubnis von Deutschland aus ausgestellt wird (bestimmte Szenarien der Familienzusammenführung unter ganz bestimmten Bedingungen).
- Wenn du Staatsbürger der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens, Japans, Israels, Neuseelands und Südkoreas bist, brauchst du technisch gesehen kein Schengen-Visum, du kannst visumfrei einreisen und dich in Deutschland niederlassen.
Warum eine direkte Umwandlung normalerweise nicht erlaubt ist
Das deutsche Einwanderungsrecht beruht auf dem Grundsatz, dass jeder Aufenthaltszweck vor der Einreise nach Deutschland erklärt und geprüft werden muss, nicht erst danach. Dieser Grundsatz ist im Aufenthaltsgesetz verankert und dient dazu:
- Sicherstellung von Prüfungen vor der Einreise, insbesondere bei der Einstellung (Gehaltsgrenzen, Anerkennung von Qualifikationen)
- Verhinderung des Missbrauchs von Kurzzeitvisa, z. B. wenn du als Tourist einreist, aber die Absicht hast, länger zu bleiben
- Beibehaltung einer klaren Trennung zwischen Schengen-Aufenthalten und nationalen Aufenthaltstiteln, die rechtlich unterschiedliche Kategorien sind
Aufgrund dieser Struktur wird die Einreise mit einem Touristenvisum und der Versuch, es in ein Arbeitsvisum umzuwandeln, fast immer abgelehnt.
Alternative: Beantragung eines nationalen Visums aus deinem Heimatland
Wenn du in Deutschland arbeiten, studieren, forschen, zu deinem Ehepartner ziehen oder einen anderen langfristigen Zweck verfolgen willst, ist der legale Standardweg, Deutschland vor Ablauf deines Schengen-Visums zu verlassen, einen nationalen Visumantrag in deinem Heimatland zu stellen und erst dann mit dem richtigen Visum für die langfristige Einreise nach Deutschland zurückzukehren.
So kannst du nach deiner Ankunft bei der Ausländerbehörde die volle Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn du diese Schritte befolgst, sicherst du dir einen legalen Aufenthalt und vermeidest das hohe Risiko einer Ablehnung in Deutschland. Manche Botschaften bearbeiten nationale Visa schneller als deutsche Ämter Anträge auf Zweckänderung, und du kommst in Deutschland an und kannst ohne Komplikationen eine Arbeit oder ein Studium aufnehmen.
Umwandlung einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten in ein Arbeits- oder Arbeitssuchendenvisum
Internationale Studierende in Deutschland planen oft, nach dem Abschluss zu bleiben, entweder um ins Berufsleben einzusteigen oder um eine Stelle zu suchen.
Das deutsche Einwanderungsrecht unterstützt diesen Übergang und macht den Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende (§ 16b AufenthG) zu einer Arbeitserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einem Visum für Arbeitssuchende (§ 20 AufenthG) zu einem der häufigsten und einfachsten Szenarien für einen "Zweckwechsel" während des Aufenthalts in Deutschland.

Anspruchsberechtigung nach Abschluss des Studiums in Deutschland
Du kannst deine Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für Arbeitssuchende umwandeln, sobald du dein Studium oder deinen anerkannten Abschluss in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hast.
Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
Du musst einen anerkannten deutschen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben, ein konkretes Jobangebot in deinem Fachgebiet vorweisen können und ein Gehalt beziehen, das die jährliche Mindestgrenze für die Blaue Karte erfüllt, die ab 2025 bei 48.300 € liegt.
Die Blaue Karte EU ist eine der schnellsten Möglichkeiten, sich einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
Fachkraft Aufenthaltserlaubnis (§ 18b (1) AufenthG)
Um eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zu erhalten, musst du einen deutschen Hochschulabschluss (oder ein anerkanntes ausländisches Äquivalent) haben, ein Jobangebot in einem Bereich, der mit deinem Studium zusammenhängt, sowie ein angemessenes Gehalt und Arbeitsbedingungen nach deutschen Arbeitsstandards.
Visum für Arbeitssuchende für Hochschulabsolventen (§ 20 (3) AufenthG)
Ein Visum für Arbeitssuchende kannst du nur beantragen, wenn du gerade ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hast, noch keinen Arbeitsplatz gefunden hast und ausreichende finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum der Arbeitssuche nachweisen kannst (mit einem Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).
Erlaubnisse nach § 20 (3) werden für bis zu 18 Monate ausgestellt und ermöglichen es dir, während deines legalen Aufenthalts in Deutschland eine Beschäftigung zu suchen.
Du solltest wissen, dass du dein Studium abgeschlossen haben musst, dass du den Antrag stellen musst, bevor deine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, und dass die neue Beschäftigung der während deines Studiums erworbenen Qualifikation entsprechen muss (Relevanz wird geprüft).
Das ist etwas anderes als eine Chancenkarte, und du musst eine Studentenerlaubnis gehabt haben, bevor du das Visum für Arbeitssuchende beantragst.
Erforderliche Dokumente für den Wechsel vom Studium zur Beschäftigung
Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob du eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum für Arbeitssuchende beantragst. In der Regel benötigt die Ausländerbehörde jedoch die folgenden Dokumente für beide Wege:
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle Aufenthaltserlaubnis Studenten (eAT-Karte + Zusatzblatt)
- Biometric Passfoto
- Ausgefülltes Antragsformular für den neuen Aufenthaltstitel
- Nachweis der Meldepflicht (Meldebescheinigung)
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis finanzieller Mittel (variiert je nach Genehmigungsart)
Wenn du eine arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis beantragst, brauchst du einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot, und wenn du eine Blaue Karte EU beantragst, solltest du auch einen Gehaltsnachweis haben, der bestätigt, dass du das Minimum erfüllst.
Wenn du ein Visum für Arbeitssuchende beantragst, brauchst du Folgendes:
- Abschlusszeugnis
- Ausführlicher deutscher Lebenslauf
- Plan für die Arbeitssuche oder Erklärung des beabsichtigten Beschäftigungsweges
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Übergangszeit zwischen Abschluss und neuem Aufenthaltstitel
Zwischen dem Tag, an dem du dein Studium beendest, und dem Tag, an dem deine neue Arbeits- oder Arbeitssuchendenerlaubnis erteilt wird, liegt oft eine Lücke. Das deutsche Recht bietet einen klaren rechtlichen Mechanismus, um einen kontinuierlichen Status zu gewährleisten:
1. Du bleibst legal in Deutschland, solange du dich rechtzeitig bewirbst
Wenn du deinen Antrag stellst, bevor deine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, wird dein legaler Status automatisch verlängert. In der Regel erhältst du eine Fiktionsbescheinigung, die:
- Bestätigt, dass du dich legal in Deutschland aufhalten darfst
- Ermöglicht eine Beschäftigung in Deutschland in einem relevanten Bereich, der an deinen Abschluss gebunden ist
- Dient als Statusnachweis, bis die neue Aufenthaltserlaubnis erteilt wird
2. Direkt nach dem Abschluss arbeiten
Wenn du eine Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragst und eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitsgenehmigung erhältst, kannst du die in deinem Vertrag angegebene Arbeit schon vor Erhalt der physischen eAT-Karte aufnehmen.
3. Wenn du Zeit brauchst, um einen Job zu finden
Du kannst das 18-monatige Visum für Arbeitssuchende direkt nach deinem Abschluss beantragen. Mit dieser Erlaubnis kannst du dich legal in Deutschland aufhalten, in einem beliebigen Job (nur Teilzeit) arbeiten, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und nach einer Beschäftigung in deinem qualifizierten Bereich suchen
Beantragung eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte oder einer Blauen Karte EU
Wenn du deinen Aufenthaltserlaubnis ändern möchtest, ist die Beantragung einer Blauen Karte EU oder eines Facharbeitertitels einer der einfachsten Wege, vorausgesetzt, du erfüllst die Qualifikationsanforderungen und deine neue Beschäftigung passt zu deinem beruflichen Hintergrund.
Berechtigung zum Wechsel in einen Facharbeitertitel (§ 18a, § 18b)
Die Regeln unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob du einen Antrag nach § 18a (Fachkräfte mit Berufsausbildung) oder § 18b (Fachkräfte mit akademischem Abschluss) stellst.
Du kannst in der Regel von Deutschland aus einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte beantragen, wenn du einen anerkannten Abschluss hast oder wenn dein Arbeitsangebot deiner Qualifikation entspricht.
Vergiss nicht, dass du neben dem Stellenangebot auch etwas vorweisen musst:
- Gültiger Krankenversicherung
- Gesicherter Lebensunterhalt (Nachweis, dass du deinen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten kannst)
- Ein gültiger Reisepass und ein aktueller Aufenthaltstitel
- Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Genehmigung
Diese Zweckänderung ist eine der einfachsten, wenn die Antragsteller/innen ein Studium oder eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, aber sie ist auch für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln möglich.
Anerkennung von Berufsqualifikationen und Beschäftigungsanforderungen
Die Anerkennung deiner Qualifikationen ist eine zentrale Voraussetzung sowohl für die Fachkräfteerlaubnis als auch für die Blaue Karte EU. Deutschland hält strenge Standards ein, um sicherzustellen, dass ausländische Abschlüsse und Berufsqualifikationen deutschen Qualifikationen entsprechen.
Um sich zu qualifizieren, muss dein Abschluss sein:
- Deutsch,
- Laut der Anabin-Datenbank vergleichbar mit einem deutschen Abschluss,
ODER
- Individuell anerkannt von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Für die Blaue Karte EU muss die Stelle auch mit der akademischen Qualifikation übereinstimmen und das Gehalt muss den von der Regierung festgelegten jährlichen Mindestbetrag erreichen.
Wenn du dich jedoch als Fachkraft mit einer Berufsausbildung bewirbst, muss die Ausbildung entweder deutsch oder formal als gleichwertig anerkannt sein.
Dazu müssen oft Zeugnisse, Nachweise über die Berufserfahrung und Übersetzungen vorgelegt werden, und manchmal muss man sich einer Kompetenzbewertung unterziehen. Bei reglementierten Berufen wie im Gesundheits- oder Bildungswesen kann eine vollständige Anerkennung und Zulassung vor der Einstellung erforderlich sein.
FAQs
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Thema Visum in Deutschland.
Wie lautet die neue Visaregelung für Deutschland?
Die jüngsten Einwanderungsreformen erleichtern den Wechsel zu einem qualifizierten Beschäftigungstitel (mit einer Blauen Karte EU oder einer Fachkräfteerlaubnis) und führen neue Wege wie die Chancenkarte ein. Allerdings erlauben diese Reformen immer noch nicht die Umwandlung eines Touristenvisums in ein Arbeitsvisum.
Was passiert, wenn dein Visum abläuft, bevor die neue Genehmigung erteilt wird?
Wenn du deinen Antrag einreichst, bevor deine aktuelle Genehmigung abläuft, erhältst du automatisch eine Fiktionsbescheinigung, die deinen Status aufrechterhält, während deine neue Genehmigung bearbeitet wird. Wenn du jedoch noch keinen Antrag gestellt hast und dein Visum abgelaufen ist, musst du zu deinem vorherigen Wohnort zurückkehren und dort den Antrag bei der deutschen Botschaft stellen.
Ist es möglich, in Deutschland ein Touristenvisum in ein Arbeitsvisum umzuwandeln?
In fast allen Fällen, nein. Ein Schengen- oder Touristenvisum kann nicht in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Nur in seltenen Fällen gibt es Ausnahmen aus humanitären Gründen oder wegen höherer Gewalt. Die meisten Menschen müssen Deutschland verlassen und ein nationales Visum im Ausland beantragen.
Wie wandelt man ein Familienvisum in ein Arbeitsvisum um?
Ein Wechsel von einer Erlaubnis zur Familienzusammenführung zu einer Arbeitserlaubnis ist möglich, wenn du die Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung erfüllst, eine anerkannte Qualifikation hast, ein gültiges Stellenangebot mit angemessenem Gehalt hast und einen Antrag stellst, bevor deine aktuelle Erlaubnis abläuft
Wie kann ich mein Visum in eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland umwandeln?
Wenn du mit einem nationalen D-Visum eingereist bist, wandelst du es in eine Aufenthaltserlaubnis um, indem du einen Antrag bei deiner örtlichen Ausländerbehörde stellst. Beachte, dass dies nicht als Änderung des Aufenthaltszwecks gilt, sondern das normale Verfahren für alle Langzeitaufenthalte ist.
Wie kann ich meinen Visumstatus ändern?
Um deinen Visastatus zu ändern, musst du bei der Ausländerbehörde einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, die Voraussetzungen für den neuen Zweck erfüllen und dann einen Antrag stellen, bevor dein aktueller Aufenthaltstitel abläuft, damit dein legaler Aufenthalt mit einer Fiktionsbescheinigung fortgesetzt wird.
Kannst du die Visumsart wechseln?
Du kannst die Art des Aufenthaltstitels wechseln (z. B. von einer Studentenerlaubnis zu einer Facharbeitererlaubnis), wenn das Aufenthaltsgesetz dies zulässt. Der Wechsel von einem Schengen-Visum oder einem Einreisevisum in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ist jedoch nur sehr selten erlaubt.
Kannst du deinen Visumstatus in Deutschland ändern?
Du kannst deinen Aufenthaltsstatus ändern, wenn du eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (Studium, Ausbildung, Forschung, Familienzusammenführung) hast und die Anforderungen für den neuen Zweck erfüllst. Du musst den Antrag stellen, bevor deine aktuelle Erlaubnis abläuft. Andernfalls musst du in dein Land zurückkehren und das Visumverfahren erneut beginnen.
Kann ich mein Besuchervisum in ein Arbeitsvisum in Deutschland umwandeln?
Nein. Besucher- oder Touristenvisa können nicht in eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden, außer in sehr begrenzten humanitären Fällen. Du musst ein nationales Visum aus deinem Heimatland beantragen, wenn du in Deutschland arbeiten möchtest.
Kann ich mein Visum in Deutschland ändern?
In der Regel kannst du den Zweck eines Visums innerhalb Deutschlands nicht ändern, da Visa von Botschaften im Ausland ausgestellt werden. Was du ändern kannst, ist dein Aufenthaltstitel, solange du die gesetzlichen Ausnahmen erfüllst, die eine Beantragung von Deutschland aus erlauben.
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