Normalerweise beginnen die meisten Studierende in Deutschland ihr Studium, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Allerdings studieren derzeit mehr Minderjährige an deutschen Hochschulen als je zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es fast 4.600 Studierende unter 18 Jahren, was 0,16 % der Gesamtzahl der Studierende ausmacht. Der Hauptgrund für den Anstieg ist das G8-Abitur. Es verkürzt die Schulzeit um ein Jahr und ermöglicht einen früheren Einstieg in die Berufsausbildung oder eine akademische Laufbahn. Außerdem ist die Aussetzung der Wehr- und Zivildienstpflicht, die in Deutschland früher obligatorisch war, ein wichtiger Faktor für eine steigende Zahl minderjähriger Studienanfänger/innen. Ein wichtiger Faktor ist aber auch die steigende Zahl minderjähriger internationaler Studierende , die zum Studieren nach Deutschland kommen.
Herausforderungen und Beschränkungen für Studierende unter 18 Jahren
Als Minderjährige/r in Deutschland zu studieren hat einerseits Vorteile, bringt aber andererseits auch verschiedene Einschränkungen mit sich, die auch für internationale Studierende gelten. In vielen Bereichen kannst du noch nicht völlig selbstständig handeln und bist nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du auf vielen Formularen und Anträgen die Unterschrift eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten brauchst.
Theoretisch darfst du dich als Minderjährige/r weder an der Universität einschreiben noch selbst den notwendigen Bibliotheksausweis beantragen. Außerdem darfst du dich ohne Erlaubnis nicht für den Hochschulsport oder Exkursionen anmelden oder einen Mietvertrag für deine Wohnung unterschreiben.
Deutsche Bundesländer mit vereinfachten Regelungen für Minderjährige
Um dir das Leben als Minderjährige/r in Deutschland zu erleichtern, haben einige Bundesländer ihre Regelungen angepasst. Wenn dich dein Studium zum Beispiel nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen führt, können unter 18-Jährige durch Änderungen der Landeshochschulgesetze jetzt in allen Studienangelegenheiten voll handlungsfähig sein und brauchen daher nicht mehr die Unterschrift ihrer Eltern.

Allgemeine elterliche Zustimmung einholen
In Bundesländern, in denen es keine solche gesetzliche Regelung gibt, empfiehlt es sich, zu Beginn des Studiums eine rechtsverbindliche allgemeine Einwilligung der Eltern einzuholen. Die allgemeine Zustimmung umfasst jedoch in der Regel keine Angelegenheiten, die vom regulären Studienverlauf abweichen, wie z. B. den Rücktritt von Prüfungen, die Verlängerung von Prüfungsfristen oder den Abschluss von Verträgen als studentische Hilfskraft. In diesen Fällen kann eine gesonderte Erklärung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erforderlich sein.
Deshalb ist es empfehlenswert, dass dein Erziehungsberechtigter dir eine Vollmacht ausstellt. Mit diesem Dokument kannst du alle Angelegenheiten, die dein Studium betreffen, selbst regeln - das bedeutet, dass du nicht mehr darauf angewiesen bist, dass deine Eltern einzelne Erlaubnisse in Bezug auf dein Studium unterschreiben.
Wenn deine Erziehungsberechtigten dir keine allgemeine elterliche Zustimmung oder eine Vollmacht erteilen wollen, müssen bestimmte Handlungen, die du in allen Studienangelegenheiten vornimmst, gesondert unterzeichnet werden. LautHochschulrektorenkonferenz ist dies sowohl praktisch als auch rechtssicher.
Hochschulberatung und Sonderfälle
Um mehr Klarheit zu schaffen, veröffentlichen viele Hochschulen in Deutschland auf ihren Websites spezielle Informationen für Eltern. Darin wird erläutert, für welche Vorgänge die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Dazu gehören z. B. die Anmeldung zu Prüfungen, die Nutzung von Bibliotheks- und IT-Diensten, die Zahlung von Gebühren und Beiträgen, die Teilnahme am Hochschulsport, die Änderung des Studiengangs oder in manchen Fällen auch die Änderung der Postanschrift.
Denke daran, dass es auch mit einer Vollmacht einige Situationen gibt, in denen die ausdrückliche Erlaubnis deiner Eltern erforderlich ist, z. B. bei Ausflügen. Sorge dafür, dass du alle zusätzlichen Genehmigungen im Voraus einholst, damit du keine wichtigen Aktivitäten verpasst.
Besondere Anforderungen für minderjährige Studierende in Deutschland
Wenn du als internationaler Studierender unter 18 Jahren nach Deutschland kommst, gibt es einige wichtige rechtliche und organisatorische Anforderungen, auf die du dich vorbereiten musst. Da du rechtlich gesehen noch minderjährig bist, sind bestimmte Schritte und Formalitäten anders als bei erwachsenen Studierende.
Von der Beantragung deines Visums und der Absicherung der Krankenversicherung über die Organisation der Unterkunft bis hin zur Klärung der Frage, wer Dokumente in deinem Namen unterschreiben kann, erfordert jede Phase deiner Reise eine sorgfältige Planung und zusätzliche Unterlagen. Wenn du dir die Zeit nimmst, diese Formalitäten im Voraus zu verstehen und zu organisieren, kannst du Verzögerungen vermeiden und einen reibungslosen Start in dein akademisches Leben im Ausland gewährleisten.
Visabestimmungen für Studierende unter 18 Jahren
Wenn du als Minderjährige/r ein deutsches Studentenvisum beantragst, musst du ein paar zusätzliche Schritte unternehmen. Die Einwanderungsbehörden verlangen eine Bestätigung, dass dein Aufenthalt in Deutschland voll unterstützt und beaufsichtigt wird. Dazu gehören in der Regel:
- Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten, die es dir erlaubt, allein zu reisen und für einen längeren Zeitraum in Deutschland zu bleiben.
- Eine Kopie deiner Geburtsurkunde, die deine Identität und Verwandtschaft nachweist.
- Das Formular D Visumantrag , das von deinen Eltern unterschrieben werden muss.
- Spezielles Sperrkonto für Minderjährige als finanzieller Nachweis
- Ausreichend Krankenversicherung Deckungsbeschwerde mit deutschen Rechtsstandards
Vorbereitungskurs (Studienkolleg)
Wenn du vor Beginn deines Studiums ein Studienkolleg besuchen musst, kann es sein, dass die Einrichtung zusätzliche Anforderungen für Nebenfächer hat.
Studierende , die bei Beginn des Studienkollegs noch keine 18 Jahre alt sind, sollten sich direkt an die jeweilige Schule wenden, um herauszufinden, ob für die Teilnahme eine allgemeine elterliche Zustimmung erforderlich ist. Diese Zustimmung kann erforderlich sein, um Schulanmeldungen, Prüfungen und andere offizielle Aufgaben in deinem Namen zu verwalten.
Jedes Studienkolleg kann dies anders handhaben, daher ist es immer am besten, sich frühzeitig zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen vor Semesterbeginn einzureichen.
Immatrikulation an der Universität als Nebenfach
Wir empfehlen dringend, vor der Einschreibung eine allgemeine elterliche Zustimmung einzuholen. So kannst du dein Studium flexibler gestalten, ohne dass du für jeden einzelnen Schritt die Unterschrift deiner Eltern brauchst. Eine Vollmacht deiner Eltern kann dir noch mehr Autonomie geben, vor allem wenn es um alltägliche Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit deinem Studium geht.
Wenn deine Erziehungsberechtigten dir diese Dokumente nicht ausstellen wollen, müssen sie alle studienbezogenen Dokumente einzeln unterschreiben. Das kann die Abläufe verlangsamen und das Universitätsleben komplizierter machen.
Studentenjobs für minderjährige internationale Studierende
Viele Studierende nehmen einen Studentenjob an, um ihre finanzielle Freiheit in Deutschland zu verbessern. Als Minderjährige/r bist du jedoch in Bezug auf deinen Job und deine Arbeitszeiten eingeschränkt. Du darfst zum Beispiel nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten und du darfst nicht in einer Bar arbeiten, wenn du unter 18 bist. Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen.
Aufgrund deines jungen Alters gilt für dich das Jugendschutzgesetz, das eine Beschäftigung nach Mitternacht verbietet. Ideale Schülerjobs sind daher Zeitungen austragen, Babysitten, Kellnern, in einem Café arbeiten oder Nachhilfeunterricht geben. Das sind nur ein paar Beispiele dafür, wie du Geld verdienen kannst. Auf diese Weise kannst du mit nur wenigen Stunden Arbeit dein Budget aufbessern und dich besser auf dein Studium konzentrieren.
Unterkunft und gesetzliche Vormundschaft
Wenn du als Minderjährige/r eine Wohnung in Deutschland suchst, musst du wissen, dass du den Mietvertrag nicht alleine unterschreiben darfst. Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihn unterschreiben. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen auch beide unterschreiben. Ansonsten muss nur der für dich zuständige Vormund unterschreiben.
FAQs
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zum Studieren in Deutschland.
Kann ein 17-Jähriger ein Studentenvisum in Deutschland bekommen?
Ja, du kannst ein Studentenvisum für Deutschland bekommen, wenn du unter 18 Jahre alt bist, sofern du die Antragsvoraussetzungen erfüllst. Da du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern oder dein(e) Erziehungsberechtigte(r) den Visumantrag unterschreiben, um ihr Einverständnis zu zeigen und ihre Ausweispapiere vorzulegen. Außerdem müssen sie eine unterschriebene Ermächtigungserklärung vorlegen, die dich dazu berechtigt, in Deutschland zu studieren und Geld von deinem Sperrkonto abzuheben. Dieses Dokument muss von einer offiziellen deutschen Behörde genehmigt werden.
Kann ein 17-Jähriger in Deutschland studieren?
Ja, du kannst in Deutschland studieren, auch wenn du unter 18 bist. Allerdings gibt es dafür besondere Bestimmungen, da du noch nicht volljährig bist. Für viele Formalitäten wie Visumantrag, Immatrikulation und Unterkunft brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, da du gesetzlich keine Verträge unterschreiben darfst. Einige Hochschulen und Bundesländer erlauben es Minderjährigen, in Studienangelegenheiten selbstständig zu handeln, wenn entsprechende Unterlagen, wie eine Vollmacht oder eine allgemeine elterliche Zustimmung, vorgelegt werden.
Kann ein ausländisches Kind in Deutschland eine öffentliche Universität besuchen?
Ja, du kannst als internationaler Studierender unter 18 Jahren eine öffentliche deutsche Hochschule besuchen. Die Zulassungsbedingungen richten sich nicht nach der Nationalität oder dem Alter, sondern nach den akademischen und sprachlichen Qualifikationen.
Kann ein Minderjähriger allein in Deutschland leben?
Ja, du kannst als Minderjährige/r allein in Deutschland leben, aber du brauchst die Zustimmung deiner Eltern oder deines Erziehungsberechtigten. Außerdem müssen sie deinen Mietvertrag für dich unterschreiben, da du als Minderjährige/r keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen darfst.
Wie alt ist ein Minderjähriger in Deutschland?
In Deutschland gilt als minderjährig, wer unter 18 Jahre alt ist. Sobald eine Person 18 Jahre alt wird, gilt sie rechtlich als Erwachsener und kann eigenständig Entscheidungen treffen, ohne die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds.
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